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   OLG Hamm, 03.11.1977 - 24 U 131/77   

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https://dejure.org/1977,1047
OLG Hamm, 03.11.1977 - 24 U 131/77 (https://dejure.org/1977,1047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.11.1977 - 24 U 131/77 (https://dejure.org/1977,1047)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. November 1977 - 24 U 131/77 (https://dejure.org/1977,1047)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1060
  • NJW 1978, 2035 (Ls.)
  • VersR 1978, 547
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.03.1983 - VIII ZR 11/82

    Rechte des Käufers nach vollzogener Wandelung; Ersatz von Transportkosten

    Der für den Werkvertrag geäußerten abweichenden Ansicht des OLG Hamm (NJW 1978, 1060 m.abl.Anm. Kornmeier NJW 1978, 2035 f), eine Rücknahmepflicht des Unternehmers bestehe selbst bei einem besonderen Interesse des Bestellers nicht, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Es kann dahinstehen, ob der Besteller im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B oder aufgrund sonstiger Anspruchsgrundlagen - ergänzend - auch die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung durchsetzen kann (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15..01.1992, 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300; OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1977, 24 U 131/77, NJW 1978, 2035, vgl. Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., Rn 644/660 mwN), da der Kläger diesbezügliche Ansprüche in beiden Instanzen nicht geltend gemacht hat.

    Es kann dahinstehen, ob der Besteller im Wege des Schadensersatzes gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B oder aufgrund sonstiger Anspruchsgrundlagen - ergänzend - auch die Beseitigung bzw. Wegnahme der untauglichen Leistung durchsetzen kann (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 15..01.1992, 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300; OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1977, 24 U 131/77, NJW 1978, 2035, vgl. Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., Rn 644/660 mwN), da der Kläger diesbezügliche Ansprüche in beiden Instanzen nicht geltend gemacht hat.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08

    Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig

    Die Kosten der Beseitigung des Estrichs in Höhe von 8.411,16 EUR, die ausweislich der Rechnung (92 GA) nur die Entfernung und Entsorgung der Werkleistung der Beklagten (Zementestrich nebst Trennlage), nicht der darunter befindlichen Abdichtungslage (Vorgewerk des Dachdeckers) umfassen, kann die Klägerin von der Beklagten verlangen, da eine von der Beklagten im Wege des Schadensersatzes geschuldete Neuherstellung der Werkleistung notwendigerweise den vorherigen Abbruch des mangelhaften Estrichs voraussetzt (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 03.11.1977, 24 U 131/77, NJW 1978, 1060; Münchener Kommentar-Busche, 5. Auflage 2009, Auflage, § 634, Rn 45 mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.03.1990 - 2 U 157/89

    Kann ein Bauvertrag gewandelt werden?

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  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 2/95

    Mängel eines Spezialaufbaus für Pferdetransport zu Hobbyzwecken

    Dieses Wahlrecht schließt ein, sich nicht (mehr) auf ein Wandelungsrecht, sondern auf den sogenannten großen Schadensersatzanspruch (BGHZ 29, 148) zu berufen, als dessen Teil die Klägerin sowohl Rückzahlung des gezahlten Werklohns als auch Befreiung von dem mißlungenen Werk verlangen kann (vgl. OLG Hamm, Urt. v.03.11.1977 - 24 U 131/77, NJW 1978, 1060 f.).
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